AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der La Sarda GmbH, Zug, Schweiz (Vermietungsgesellschaft)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentliches Bestandteil des Buchungsvertrages.

1. Abschluss des Mietvertrages

1.1. Der Kunde kann über Vermittlungsagenturen (nachfolgend „Partner“ genannt) der La Sarda GmbH Anfragen schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Plattformen stellen. Diese werden umgehend von unseren Partnern mit einer Verfügbarkeits- und Preisauskunft beantwortet. Hierbei handelt es sich um kein verbindliches Angebot. Der Kunde kann entweder mit einer Option bei unseren Partnern die gewünschte Leistung kostenfrei und unverbindlich, max. bis zum Ablauf der Optionsfrist, reservieren und innerhalb dieser Frist seine Entscheidung kommunizieren oder direkt seine Buchungsabsicht mitteilen. Damit erfolgt eine Anmeldung zu den gewünschten Leistungen. Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich mit Unterschrift per Post, Fax oder E-Mail vorgenommen werden. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn ein Partner, nachdem er von uns bevollmächtigt wurde, die Buchung durch eine Buchungsbestätigung an den Kunden bestätigt und die Anzahlung vom Kunden beim Partner eingegangen ist.

1.2. Die Anmeldung zu den gewünschten Leistungen erfolgt ausschließlich über die Partner der La Sarda GmbH. Diese sind von uns beauftragt und bevollmächtigt, in unserem Namen zu vermitteln, Optionen vorzunehmen, Buchungsanfragen entgegenzunehmen, Stornierungsanfragen zu bearbeiten, und Buchungen sowie Stornierungen zu bestätigen. Die Partner handeln somit als unsere rechtsgeschäftlichen Vertreter und haben damit ausschließlich die Stellung eines Vermittlers. Die Partner übernehmen für uns und in unserem Namen das Inkasso der Mietpreise.

2. Zahlung

2.1. Bei Vertragsschluss ist vom Kunden eine angemessene Anzahlung, die im Vertrag benannt ist, zu leisten. Bei kurzfristigen Verträgen wird nur einmalig eine Gesamtzahlung gefordert.

2.2. Die Restzahlung des Mietpreises muss spätestens 60 Tage vor Mietbeginn gezahlt sein. Maßgeblich ist das Datum der Gutschrift auf dem vom Partner im Vertrag benannten Konto. Der Kunde trägt die bei ihm anfallenden Bankgebühren. Der Kunde zahlt den Mietpreis in der vom jeweiligen Partner gewählten Währung.

2.3. Die vollständige Zahlung des Mietpreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Informationsunterlagen zur jeweiligen Unterkunft. Die Vermietungsgesellschaft ist nicht verpflichtet, ohne vollständige Zahlung durch den Kunden die Informationsunterlagen auszuhändigen. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach Mahnung und Nachfristsetzung nicht, kann die Vermietungsgesellschaft vom Vertrag zurücktreten. Die Vermietungsgesellschaft kann als Entschädigung eine Rücktrittspauschale entsprechend Ziffer 5.1.

3. Leistungen, Preise

3.1. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung, die dem Kunden über unsere Partner zugänglich gemacht wurde (entweder sind dies Fotos und Hausbeschreibungen des Partners oder die Internet-Homepage des Partners), sowie nach der Anmeldung und nach der Buchungsbestätigung. Die Vermietungsgesellschaft behält sich jedoch ausdrücklich vor, eine Änderung von Einrichtungen und Ausstattung der Mietobjekte vor Vertragsabschluss vorzunehmen, über die der Kunde vor Buchung informiert wird. Spätestens acht Tage vor Mietbeginn erhält der Kunde vom Partner den Anfahrtsweg zum Mietobjekt und alle weiteren Informationsunterlagen. Sollten die entsprechenden Unterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, bitten wir den Kunden den Partner zu kontaktieren, über den er gebucht hat. Die Eigenschaften der Objekte, die Objektbeschreibung und die Entfernungsangaben auf der Internetseite unserer Partner oder im Hausprospekt wurden uns von den Hauseigentümern mitgeteilt. Es ist in seltenen Fällen möglich, dass der Hauseigentümer Räume für seine persönlichen Sachen verschlossen hält. Diese Räume sind in der Leistungsbeschreibung nicht aufgenommen, vom Vertragsgegenstand also auch nicht erfasst. In jedem Fall wird dem Kunden das Haus/ Appartement in gepflegtem Zustand sauber für den vereinbarten Mietzeitraum übergeben.

3.2. Sonderwünsche des Kunden können in der Anmeldung bzw. der Buchungsbestätigung nur als unverbindlich aufgenommen werden, es sei denn, dass die Vermietungsgesellschaft diese Wünsche ausdrücklich bestätigt.

3.3. Nebenkosten für Strom, Wasser und Gas sind grundsätzlich im Mietpreis für einen durchschnittlichen Verbrauch enthalten. Sollte der Verbrauch des Kunden über diesem Durchschnitt liegen, wird ein Mehrverbrauch von der vom Kunden hinterlegten Kaution abgezogen. Ein Mehrverbrauch wird durch Ablesung des Stromzählers ermittelt. Die Preise pro Einheit werden im Vertrag aufgeführt Ein wesentlicher Faktor für einen Mehrverbrauch ist gegeben, wenn im Haus eine Klimaanlage vorhanden ist. Aus diesem Grund wird bereits bei der Anmeldung eine Verbrauchspauschale für die Klimaanlage angeboten.

3.4. Kaution: Es wird eine Kaution für die Vermietung der Unterkunft festgelegt. Der Kunde kann die Kaution mit seinen Kreditkartendaten hinterlegen. Aus Datenschutzgründen erfolgt die Datenhinterlegung über einen unabhängigen Zahlungsanbieter. Die jeweilige Höhe der Kaution ist im Vertrag aufgeführt. Falls es zu einem vom Kunden verschuldeten Schaden am Haus/ Appartement oder dessen Einrichtung kommt, buchen wir die Schadenssumme, maximal bis zur Höhe der hinterlegten Kaution, von Ihrer Kreditkarte ab. Liegt der Schadensfall über der Höhe der Kaution, wird dem Kunden der darüberhinausgehende Schaden getrennt in Rechnung gestellt.

4. Leistungsänderungen

4.1. Änderungen einzelner Bestandteile von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Vermietungsgesellschaft nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Vermietungsgesellschaft ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.2. Im Falle einer erheblichen Änderung einer gebuchten Leistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten oder die Vermietung eines gleichwertigen Objekts zu verlangen, sofern die Vermietungsgesellschaft in der Lage ist, ein solches Objekt ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Vermietungsgesellschaft über die Änderung oder den Ausfall der gebuchten Leistung diesem gegenüber geltend zu machen. 

5. Rücktritt durch Kunden, Umbuchung, Ersatzperson, Versicherungsschutz

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall verliert die Vermietungsgesellschaft den Anspruch auf den Mietpreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Mietleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Die Vermietungsgesellschaft pauschaliert ihren Ersatzanspruch nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn entsprechend der nachstehenden Stornostaffel. Hierfür sind in der Regel pauschal folgende Prozentsätze maßgeblich:

  • 40% des Mietpreises bis 90 Tage vor Mietbeginn
  • 60% des Mietpreises vom 89. bis 60. Tag
  • 70% des Mietpreises vom 59. bis 30. Tag
  • 90% des Mietpreises bei Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn oder falls das Mietobjekt vom Kunden nicht in Anspruch genommen wird (jeweils auf volle Beträge der jeweiligen Währung aufgerundet).

5.2. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit seinem Rücktritt oder seiner Nichtinanspruchnahme des Mietobjekts keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die in den Pauschalen aufgeführten oder tatsächlich abgerechneten Kosten

5.3. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung Änderungen hinsichtlich des Zeitraums, der Gegend, oder der Unterkunft (Umbuchung) vorgenommen, kann die Vermietungsgesellschaft ein Umbuchungsentgelt bis zum 75. Tag vor Mietbeginn erheben, sofern die Vermietungsgesellschaft dadurch Mehrkosten oder Leerzeiten entstehen. Umbuchungen ab dem 74. Tag vor Mietbeginn können grundsätzlich nur nach Rücktritt gemäß Ziffer 5.1. mit nachfolgender Neuanmeldung vorgenommen werden oder nach individueller Vereinbarung mit der Vermietungsgesellschaft.

5.4. Die Vermietungsgesellschaft weist die Kunden ausdrücklich darauf hin für den Mietzeitraum einen Versicherungsschutz, insbesondere bei Urlaubsreise eine Auslandskrankenversicherung und eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen insbesondere infolge verspäteten Bezugs und/ oder früheren Auszugs wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht für ihn kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

7. Rücktritt und Kündigung durch die Vermietungsgesellschaft

Die Vermietungsgesellschaft kann den Mietvertrag kündigen, wenn sie vor Mietbeginn von wichtigen, in der Person des Kunden oder vom Kunden ausgewählten Mitnutzern des Hauses/ Appartements liegenden Gründen Kenntnis erlangt, die eine nachhaltige Störung des Aufenthalts durch diesen Kunden oder der Mitnutzer erwarten lassen, oder wenn nach Aufenthaltsbeginn die Durchführung des Aufenthalts trotz einer entsprechenden Abmahnung durch die Vermietungsgesellschaft vom Kunden oder von dessen Mitnutzern so nachhaltig gestört wird, oder sich der Kunde oder ein Mitbewohner in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass der Vermietungsgesellschaft die weitere Durchführung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Dies gilt insbesondere im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Mietobjekts und des Inventars. Die Vermietungsgesellschaft behält den Anspruch auf den Mietpreis, muss sich jedoch den Wert nachweislich ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erhalten hat, einschließlich eventueller Erstattungen durch den Eigentümer des Objekts.

8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Die Vermietungsgesellschaft steht dafür ein, den Kunden über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Abgabe von deren Buchungserklärung sowie über eventuelle Änderungen vor Mietbeginn zu unterrichten.

9. Mitwirkungsobliegenheiten des Mieters / Pflicht zur pünktlichen Objekt- Rückgabe / Ersatz von Verzögerungsschäden

9.1. Beanstandungen sollte der Kunde dem Partner unverzüglich zur Kenntnis bringen und Abhilfe verlangen. Er ist gebeten in diesem Fall den Partner zu kontaktieren. Die Kontaktdaten und ein Ansprechpartner vor Ort werden ihm bei der Buchung sowie in den Unterlagen zusammen mit dem Anfahrtsweg rechtzeitig vor Mietbeginn zugesendet. Die jeweils als Ansprechpartner benannten sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, die Beanstandung des Kunden entgegengenommen zu haben und sind gehalten, soweit möglich, für Abhilfe zu sorgen. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungsverpflichtung schuldhaft nicht nach, stehen ihm insoweit Ansprüche gegen die Vermietungsgesellschaft nicht zu.

9.2. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist die Vermietungsgesellschaft berechtigt, hierfür eine zusätzliche, angemessene Vergütung pro Tag und Person zu verlangen. Auf Verlangen der Vermietungsgesellschaft kann es auch zur Aufforderung an die nicht angemeldete(n) Person(en) zum unverzüglichen Verlassen des Objektes kommen. Dieser Aufforderung ist Folge zu leisten.

9.3. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück des Vertragsobjektes ist nicht erlaubt.

9.4. Der Kunde ist verpflichtet, den ihm von der Vermietungsgesellschaft vorgegebenen Zeitpunkt (Uhrzeit) zur Rückgabe des Objekts zwingend einzuhalten. Ist kein konkreter Rückgabezeitpunkt vorgegeben, ist das Objekt bis spätestens 10:00 Uhr des letzten Tages der vertraglich vereinbarten Aufenthaltsdauer vollständig zu räumen. Nach der vereinbarten Uhrzeit ist dem Reinigungspersonal ein jederzeitiges Betreten des Objektes gestattet, verbunden mit der uneingeschränkten Möglichkeit zur Reinigung.

9.5. Der Kunde verletzt eine vertragliche Nebenpflicht, wenn er aus eigenem Verschulden zum vorgegebenen Zeitpunkt das Objekt nicht räumt, und macht sich insoweit schadensersatzpflichtig für den von ihm zu vertretenden Schaden, denn das Objekt kann nun nicht umgehend gereinigt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass nachfolgende Mieter das Objekt nicht, wie mit diesen vereinbart, beziehen und dafür die Vermietungsgesellschaft mit mietvertraglichen Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen konfrontieren können. Die Vermietungsgesellschaft behält sich in einem solchen Fall vor, beim aus eigenem Verschulden verspätet ausziehenden Kunden Regress zu nehmen. In jedem Fall der verspäteten Objektrückgabe ist die Vermietungsgesellschaft berechtigt, vom verspätet ausziehenden Kunden einen angemessenen Schadensersatz für jede angefangene Zeitstunde zu verlangen, die der Kunde verschuldet das Objekt verspätet an die Beauftragten der Vermietungsgesellschaft bzw. an diese zurückgibt. Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens behält sich die Vermietungsgesellschaft ausdrücklich vor. In diesem Fall ist die Vermietungsgesellschaft verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Vermietung des gebuchten Objektes konkret zu beziffern und zu belegen. Dem Kunden ist ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass der Vermietungsgesellschaft überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die geforderte Entschädigung entstanden ist.

9.6. Der Kunde ist verpflichtet, das Objekt in einem ordentlichen Zustand zu übergeben. Insbesondere ist der Geschirrspüler zu leeren, die Abfälle sind zu entsorgen sowie Töpfe, Geschirr und Kühlschrank sauber zu Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Vermietungsgesellschaft berechtigt, die entstehenden Kosten der zusätzlichen Reinigung in Rechnung zu stellen oder von der Kaution einzubehalten.

9.7. Die Mitnahme von Haustieren ist ausschließlich nach vorheriger Rücksprache mit der Vermietungsgesellschaft und deren ausdrücklicher Bestätigung gestattet.

10. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung der Vermietungsgesellschaft für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der Vermietungsgesellschaft herbeigeführt wurde oder wenn die Vermietungsgesellschaft für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11. Ausschluss von Ansprüchen, Abtretungsverbot

11.1. Vertragliche Ansprüche gegen die Vernietungsgesellschaft wegen nicht vertragsgemäßer Bereitstellung des Mietobjektes sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Mietzeit gegenüber der Vermietungsgesellschaft schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Monatsfrist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

11.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Vermietungsgesellschaft ist ohne deren ausdrückliche Zustimmung ausgeschlossen.

12. Rechtswahl

12.1. Für Buchungen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt Deutsches Recht.

12.2. Für andere Buchungen gilt die Anwendung des Schweizer Rechts.

13. Allgemeine Bestimmungen

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

14.Vermietungsgesellschaft La Sarda GmbH

Zählerweg 5

6300 Zug

Schweiz

E-Mail: info@lasarda.ch Website: www.lasarda.ch

Managing director: Domenica Zannol HR-Nummer: CH-020.4.021.173-2

Stand: April 2021